Übergänge

Kindergarten / Primarstufe

Die Einschreibungsformulare werden im Januar/Februar verschickt. Der zweijährige Kindergarten ist obligatorisch.

Es liegt in der Entscheidungskompetenz der Eltern, ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später einzuschulen. Die Eltern nehmen in einem solchen Fall Rücksprache mit der zuständigen Schulleitung. Entscheiden sich Eltern für eine um ein Jahr spätere Einschulung, beginnt die Schulpflicht zum Zeitpunkt des Eintritts in das erste Kindergartenjahr.

Im Kindergarten gilt dieselbe Dispensationsweisung wie in der Primarschule.

Die Informationen & Unterlagen für die Einschreibung in den Kindergarten finden Sie unter Primarstufe Lüterkofen, Informationen.

Sekundarstufe 1

Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Anforderungsprofile der drei Sekundarschulniveaus sind beschrieben.

Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt.

Das Verfahren soll im Verlaufe der sechsten Primarklasse alle Beteiligten unterstützen, jenes Anforderungsniveau zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit.

Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule erfolgt seit dem 1. August 2016 nach dem totalrevidierten Laufbahnreglement. Der Prozess sieht vor, dass Lehrpersonen mit Klassenleitungsfunktion, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler mit dem Einschätzungsbogen die Passung zu einem Anforderungsniveau der Sekundarschule bewerten können.

Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Antrag der Klassenlehrperson nicht einverstanden, können sie ihr Kind bei der Schulleitung der Primarschule zur Kontrollprüfung anmelden. Prozesse und Abläufe sind im Konzept Kontrollprüfung beschrieben.

(detaillierte Angaben unter: www.vsa.so.ch).

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